Ich signiere ausserhalb der EU und der Schweiz. Was nun?
Die Identifikation für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) nach EU-Recht können Sie durchgehend online abwickeln. Dementsprechend können Sie sich auch identifizieren lassen, wenn Sie sich ausserhalb der EU oder der Schweiz befinden.
Die Identifikation für die QES nach EU-Recht befähigt zum Signieren weltweit (dasselbe gilt für die QES nach Schweizer Recht): Sie birgt höhere Beweiskraft als eine handschriftliche Unterschrift auf Papier. Sie wird grundsätzlich auch von Gerichten gewürdigt, deren Länder die QES nicht oder nicht in der exakt selben Form im Gesetz verankert haben. Der Aufwand, zu beweisen, dass die Signatur tatsächlich von der angegebenen Person stammt, ist deutlich geringer als bei einer handschriftlichen Unterschrift auf Papier.
Es gibt vereinzelte Unternehmen und Behörden, die explizit eine QES gemäss der Gesetzgebung eines bestimmten Landes verlangen. Sollte es sich dabei nicht um die QES nach EU-Recht handeln, ist es möglich, dass die Identifikation nach EU-Recht nicht ausreichend ist. Konsultieren Sie bitte eine Rechtsberatung für Ihren konkreten Fall.