Identifikationsmethoden

Wie unterscheiden sich die Identifikationsmethoden?

Für das Signieren mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) wird die vorgängige Identifikation der Signierenden vorausgesetzt. Wie diese Identifikation genau aussieht, definieren die zuständigen Rechtsräume jedoch unterschiedlich:

  • Das Schweizer Gesetz verlangt entweder persönliche Identifikation vor Ort oder Online-Identifikation (seit 15. März 2022).
  • In der EU genügt die Online-Identifikation.

Signierende wählen daher üblicherweise die Identifikationsmethode des Rechtsraums, innerhalb dessen sie signieren oder dessen Gerichtsstand das zu signierende Dokument erfordert. Grundsätzlich befähigen aber beide Formen der Identifikation zum Signieren mit QES mit weltweiter Gültigkeit. Mehr erfahren.